U.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-51, Schreiben des Pflichtverteidigers zum Fall Anton Klein, undatiert, S. 47153-47154
TitleU.S. Army Kriegsverbrecherprozesse zum KZ-Komplex Mauthausen/Gusen am Militärgericht Dachau: Case 000-50-5-51, Schreiben des Pflichtverteidigers zum Fall Anton Klein, undatiert, S. 47153-47154
ReferenceDMP.000-50-5-51.47153
Content descriptionSeite: 47153-47154, Die Zeugen gegen Klein sagten zu verschiedenen Vorfällen aus, alle kamen aus der selben "Ecke" ausgenommen den Deutschen George Schadder, der als einziger "nur" von Mißhandlungen und einem schlechten Ruf berichtete, aber nicht von Mord. Klein habe Mißhandlungen nicht geleugnet, erklärte aber warum er sie machen musste. Eine Todesstrafe könne nicht durch einen Zeugen pro Mordfall gestützt werden. Auch nicht wenn es mehrere Zeugen für mehrere Morde seien. Die Zeugen Zuk und Brodawczuk hätten war den selben Fall geschildert, jedoch völlig unterschiedlich. Der Mord an dem russ. Häftling sei vermutlich Selbstjustiz der Häftlinge gewesen, da kein SS-Mann daran beteiligt gewesen war. Überdies seien auch viele Häftlinge nach der Befreiung von Häftlingen getötet worden. Klein sei "Zigeuner" und von kindlicher Art, man könne ihm kaum Eigenverantwortung zutrauen. Er war nie Nazi oder Parteimitglied. In KLM haber er keinen Fehler gemacht und sei gegen seinen Willen zum Blockältesten gemacht worden. Er sei nicht in der Lage gewesen, die Kontrolle über 400 bis 500 Häftlinge zu behalten.
Persons keywordAnton Klein, Zuk, Brodawczuk
SubjectFalschaussage, Lynchmord, Strafausmaß
LevelItem